So, dann begrüße ich Sie zur Vorlesung Grundrechte. In der letzten Vorlesungswoche
die Reihen lichten sich. Das liegt sicherlich auch am Wetter, aber auch daran, dass generell
so ein bisschen gefühlt die Luft auch raus ist. Trotzdem werden wir in dieser Sitzung und nächste
Woche, am Donnerstag auch noch mal uns hier treffen. Mein Plan ist jetzt, dass ich heute
zunächst einmal kurz noch mal auf die Sachen eingehe, die ich in der Podcast-Präsentation,
die ich Ihnen zur Verfügung gestellt hatte, besprochen habe. Dann das letzte Thema der
Vorlesung, Grundrechtsschutz im Mehr-Ebenen-System, insbesondere der Grundrechtsschutz auf europäischer
Ebene besprechen möchte und möglicherweise werden wir damit heute schon fertig. Wenn
nicht, holen wir den letzten kleinen Teil am Donnerstag noch nach und der Donnerstag wird
dann vor allen Dingen noch mal eine Sitzung sein, in der ich auch noch mal auf allfällige
Fragen aus allen Aspekten, zu allen Aspekten eingehen möchte, vielleicht noch mal so ein
paar Tipps gebe, wie man sich jetzt auf die Klausur, auf die letzten Meter noch vorbereitet.
Ich unterstelle natürlich, dass Sie die Klausurvorbereitung schon angefangen haben, nicht
erst am Sonntag vor der Klausur, das könnte etwas kritisch werden und ja, das ist sozusagen
die Planung für heute und nächsten Donnerstag. Bevor ich da einsteige, eine Bitte. Diejenigen
von Ihnen, die sich bereits, die sich für die Klausur angemeldet haben, können die
auf Campo sehen, in welchem Raum sie schreiben sollen? Können Sie sehen? Könnten Sie vielleicht,
das würde meine Sekretärin sehr, ihr sehr helfen, könnten Sie mal einen Screenshot
von dem, was Sie sehen auf Campo, könnten Sie diesen Screenshot mal an völkerrecht.fau.de
schicken, ohne großen Anrede und so weiter, weil das können wir nicht sehen und bei unserem
Lehrstuhl ist niemand, der als Hilfskraft arbeitet und jetzt in dieser Klausur teilnimmt.
Also wir können nur sehen, was wir sehen logischerweise und warum ist der Projektor hier nicht an?
Ein Screenshot von dem, was Sie sehen, einfach an Völkerrecht, also V-O-E-L-K-E-R-R-E-C-T-H,
Völkerrecht, also ohne den Umlaut, sondern mit O-E, et faude, einfach, Sie können ja
sagen, liebe Frau Werhahn und so weiter, müssen Sie auch nicht, sondern schicken Sie es einfach,
damit wir mal sehen können, wie das bei Ihnen aussieht, weil die Idee ist tatsächlich,
dass über Campo sozusagen die Raumzuordnungen stattfinden, das wäre ideal, weil dann könnten
Sie auch noch am Montag, wenn Sie in der S-Bahn sitzen und vor lauter Panik vergessen haben,
wo Sie hin müssen, schnell bei Campo noch einmal gucken, wo Sie hin müssen.
Wir fangen trotzdem an, das macht ja relativ wenig Sinn, Sie haben ja die Folien, die
haben Sie vielleicht auch elektronisch runtergeladen oder haben Sie vorgelegt, sonst können Sie
die in jedem Fall auch noch einmal nachschauen.
In der Präsentation hatte ich eine ganze Reihe von unterschiedlichen Grundrechten zusammengefasst.
Wenn Sie sich die Präsentation, den Podcast angehört haben, dann erinnern Sie, es waren
viele sozusagen, man könnte fast sagen, kleinere Grundrechte, Themen, die, ich sage das jetzt
mal so ein bisschen ungeschützt, sicherlich keine Themen sind, aus denen man eine zweistündige
Anfängerinnenklausur konstruieren kann, die aber trotzdem gleichwohl von Bedeutung sind,
weil sie auch sonst im Recht später, in anderen Kontexten, im Kontext des Verwaltungsrechts,
aber eben auch des Strafrechts oder auch anderen Bereichen natürlich eine Rolle spielen.
Ich hatte gesprochen über das Petitionsrecht als ein politisches Grundrecht, über das
Widerstandsrecht und die Frage, inwieweit das überhaupt eine praktische Relevanz hat
heutzutage, dann etwas ausführlicher über die Wahlrechtsgrundsätze.
Das ist natürlich von großer Bedeutung.
Ich denke, Sie haben das entweder in der Vorlesung Staatsorganisationsrecht schon vertiefter
gemacht oder Sie werden das im Wintersemester, wenn Sie im Sommersemester angefangen haben,
im Wintersemester noch einmal vertiefter machen, denn das gehört, das Wahlrecht, auch überhaupt
die Stellung von Abgeordneten ist ja auch in Artikel 38 Absatz 1 geregelt, das gehört
organisatorisch thematisch hauptsächlich in das Staatsorganisationsrecht.
Wir haben ja trotzdem darüber gesprochen, weil die Wahlrechtsgrundsätze ja als grundrechtsgleiche
Rechte ausgestaltet sind und weil zum Beispiel auch die Frage, inwieweit das Wahlrecht eingeschränkt
Presenters
Zugänglich über
Offener Zugang
Dauer
01:23:54 Min
Aufnahmedatum
2022-07-25
Hochgeladen am
2022-07-25 20:39:05
Sprache
de-DE