20 - Grundrechte [ID:43584]
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So, dann begrüße ich Sie zur Vorlesung Grundrechte. In der letzten Vorlesungswoche

die Reihen lichten sich. Das liegt sicherlich auch am Wetter, aber auch daran, dass generell

so ein bisschen gefühlt die Luft auch raus ist. Trotzdem werden wir in dieser Sitzung und nächste

Woche, am Donnerstag auch noch mal uns hier treffen. Mein Plan ist jetzt, dass ich heute

zunächst einmal kurz noch mal auf die Sachen eingehe, die ich in der Podcast-Präsentation,

die ich Ihnen zur Verfügung gestellt hatte, besprochen habe. Dann das letzte Thema der

Vorlesung, Grundrechtsschutz im Mehr-Ebenen-System, insbesondere der Grundrechtsschutz auf europäischer

Ebene besprechen möchte und möglicherweise werden wir damit heute schon fertig. Wenn

nicht, holen wir den letzten kleinen Teil am Donnerstag noch nach und der Donnerstag wird

dann vor allen Dingen noch mal eine Sitzung sein, in der ich auch noch mal auf allfällige

Fragen aus allen Aspekten, zu allen Aspekten eingehen möchte, vielleicht noch mal so ein

paar Tipps gebe, wie man sich jetzt auf die Klausur, auf die letzten Meter noch vorbereitet.

Ich unterstelle natürlich, dass Sie die Klausurvorbereitung schon angefangen haben, nicht

erst am Sonntag vor der Klausur, das könnte etwas kritisch werden und ja, das ist sozusagen

die Planung für heute und nächsten Donnerstag. Bevor ich da einsteige, eine Bitte. Diejenigen

von Ihnen, die sich bereits, die sich für die Klausur angemeldet haben, können die

auf Campo sehen, in welchem Raum sie schreiben sollen? Können Sie sehen? Könnten Sie vielleicht,

das würde meine Sekretärin sehr, ihr sehr helfen, könnten Sie mal einen Screenshot

von dem, was Sie sehen auf Campo, könnten Sie diesen Screenshot mal an völkerrecht.fau.de

schicken, ohne großen Anrede und so weiter, weil das können wir nicht sehen und bei unserem

Lehrstuhl ist niemand, der als Hilfskraft arbeitet und jetzt in dieser Klausur teilnimmt.

Also wir können nur sehen, was wir sehen logischerweise und warum ist der Projektor hier nicht an?

Ein Screenshot von dem, was Sie sehen, einfach an Völkerrecht, also V-O-E-L-K-E-R-R-E-C-T-H,

Völkerrecht, also ohne den Umlaut, sondern mit O-E, et faude, einfach, Sie können ja

sagen, liebe Frau Werhahn und so weiter, müssen Sie auch nicht, sondern schicken Sie es einfach,

damit wir mal sehen können, wie das bei Ihnen aussieht, weil die Idee ist tatsächlich,

dass über Campo sozusagen die Raumzuordnungen stattfinden, das wäre ideal, weil dann könnten

Sie auch noch am Montag, wenn Sie in der S-Bahn sitzen und vor lauter Panik vergessen haben,

wo Sie hin müssen, schnell bei Campo noch einmal gucken, wo Sie hin müssen.

Wir fangen trotzdem an, das macht ja relativ wenig Sinn, Sie haben ja die Folien, die

haben Sie vielleicht auch elektronisch runtergeladen oder haben Sie vorgelegt, sonst können Sie

die in jedem Fall auch noch einmal nachschauen.

In der Präsentation hatte ich eine ganze Reihe von unterschiedlichen Grundrechten zusammengefasst.

Wenn Sie sich die Präsentation, den Podcast angehört haben, dann erinnern Sie, es waren

viele sozusagen, man könnte fast sagen, kleinere Grundrechte, Themen, die, ich sage das jetzt

mal so ein bisschen ungeschützt, sicherlich keine Themen sind, aus denen man eine zweistündige

Anfängerinnenklausur konstruieren kann, die aber trotzdem gleichwohl von Bedeutung sind,

weil sie auch sonst im Recht später, in anderen Kontexten, im Kontext des Verwaltungsrechts,

aber eben auch des Strafrechts oder auch anderen Bereichen natürlich eine Rolle spielen.

Ich hatte gesprochen über das Petitionsrecht als ein politisches Grundrecht, über das

Widerstandsrecht und die Frage, inwieweit das überhaupt eine praktische Relevanz hat

heutzutage, dann etwas ausführlicher über die Wahlrechtsgrundsätze.

Das ist natürlich von großer Bedeutung.

Ich denke, Sie haben das entweder in der Vorlesung Staatsorganisationsrecht schon vertiefter

gemacht oder Sie werden das im Wintersemester, wenn Sie im Sommersemester angefangen haben,

im Wintersemester noch einmal vertiefter machen, denn das gehört, das Wahlrecht, auch überhaupt

die Stellung von Abgeordneten ist ja auch in Artikel 38 Absatz 1 geregelt, das gehört

organisatorisch thematisch hauptsächlich in das Staatsorganisationsrecht.

Wir haben ja trotzdem darüber gesprochen, weil die Wahlrechtsgrundsätze ja als grundrechtsgleiche

Rechte ausgestaltet sind und weil zum Beispiel auch die Frage, inwieweit das Wahlrecht eingeschränkt

Teil einer Videoserie :

Zugänglich über

Offener Zugang

Dauer

01:23:54 Min

Aufnahmedatum

2022-07-25

Hochgeladen am

2022-07-25 20:39:05

Sprache

de-DE

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